Was viele schwerbehinderte und schwerkriegsbeschädigte mit Freifahrtberechtigung nicht wissen ist, dass man mit der DB seit 1. September bundesweit fahren darf.
Auszug der DB:
Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert. Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben. Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht. IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen.
Hier mehr infos zum "Barrierefreies Reisen" mit der Bahn.
Natürlich sind die strecken mit mehreren Hundert Kilometern nur nach sehr langen Fahrzeiten zu erreichen. Ich habe eine Diabetischen Polyneurophatie und dadurch auch eine Freifahrtberechtigung. Über die Entscheidung freue ich mich deshalb.
Tipp für Android, iPhone und Windows 7 Smartphones:
Mit dem DB Navigator kann ich eine erweiterte Suche durchführen. So kann ich dort die Züge angeben die ich mit der Freifahrtberechtigung benutzen darf.
Unter Erweitert -> Verkehrsmittelwahl einfach den Haken bei ICE-Züge, Intercity und Eurozüge sowie Schiffe entfernen. Dann auf übernehmen gehen und die Suche eingeben.
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