Dienstag, 25. Oktober 2011

SozialTicket im VRR (Bus und Bahn)



Ab dem 01. November 2011 können Anspruchsberechtigte im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) ein Sozialticket für 29,90 Euro erwerben.

Mit dem SozialTicket im VRR sind Sie zum kleinen Preis
in Ihrem Wohnort mobil. Sie erhalten dieses persönliche
Monatsticket für Bus und Bahn, wenn Sie beispielsweise
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII)
Empfänger von Wohngeld
Leistungsberechtigt nach SGB VIII
Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
Leistungsberechtigt nach dem Bundesversorgungsgesetz
sind.
Ob auch Sie zum Kreis der Berechtigten gehören, erfahren
Sie bei den zuständigen Behörden in Ihrer Stadt. Dort erhalten
Sie auch den erforderlichen Berechtigungsausweis.

Es ist persönlich auf Sie ausgestellt und kann nicht auf andere Personen
übertragen werden. Mit dem SozialTicket können
sie im jeweiligen Geltungsbereich rund um die Uhr alle
Linienbusse, S-Bahnen, RB- und RE-Linien sowie Straßen- und
U-Bahnen für Ihre täglichen Erledigungen nutzen.
Das Ticket gilt in der Preisstufe A
Zusätzlich können Sie in Ihrem jeweiligen Geltungsbereich
montags bis freitags ab 19 Uhr, ganztägig an
Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12.
und 31.12. in den Bussen und Bahnen gemeinsam mit
bis zu drei Kindern unter 15 Jahren unterwegs sein.

Infos: http://www.vrr.de

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