Montag, 11. Juli 2011

Harz IV - 8€ mehr für warm Wasser

Leider hat das Jobcenter über folgendes die meisten Harz IV Bezieher nicht unterrichtet!
Aufgrund des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II sind die Kosten für die
Erzeugung von Warmwasser ab dem 01.01.2011 nicht mehr im Regelbedarf nach § 20 SGB II enthalten.
Wenn Warmwasser dezentral über eine Gastherme oder einen Durchlauferhitzer erzeugt wird, ist ein
Mehrbedarf nach § 21 Abs. 7 SGB II zu gewähren.
Jeden steht somit rückwirkend vom 1.1.2011 ca. 8€ / Monat zu. Bei Kindern die im selben Haushalt leben bekommt man ca. 2€ / Monat. Dieses gilt nur wenn das
warm Wasser nicht über der Heizung läuft und somit der Betrag nicht in den
Heizkosten enthalten ist.

Folgende Bilder habe ich von einen Bewilligungsbescheid eines Bekannten gemacht (Bilder zum vergrößern anklicken):





Nun ist der Betrag ein wenig höher als auf den abgebildeten Bewilligungsbescheid. Link
Der Bedarf beträgt für jede im Haushalt lebende Leistungsberechtigte Person zur Zeit:

bei 364 €-Regelsatz: 8,37 €
bei 291 €-Regelsatz: 6,69 €
bei 328 €-Regelsatz: 7,54 €
bei 275 €-Regelsatz: 3,85 €
bei 242 €-Regelsatz: 2,90 €
bei 213 €-Regelsatz: 1,70 €


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